Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle erteilten Aufträge und können jederzeit unter www.klauenpflege-schoellhorn.de eingesehen werden.
- Helfer
Der Tierhalter garantiert für eine ausreichende Anzahl Helfer ( mindestens 2 Personen), sodass der Zu - und Umtrieb der Tiere sowie das Hoch- und Ablassen der Gliedmaßen reibungslos und zügig ablaufen kann. - Gefahren
Das Ausschneiden von hochträchtigen Tieren findet immer auf Gefahr des Auftraggebers statt.
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Triebwege steinfrei und sauber sind.
Verletzungen die sich das Tier beim Zu- und Umtrieb z.b. durch Rutschen oder Eintreten von Steinen, wie auch im Klauenpflegestand zufügt, kann der Klauenpfleger nicht haftbar gemacht werden.
Direkt nach Ausführung der Klauenpflege darf nicht auf ein anderes Haltungsverfahren gewechselt werden. - Klauenkrankheiten
Stellt der Klauenpfleger beim Ausschneiden der Tiere Klauenkrankheiten fest, wird er nach seinem Ermessen Klötze und Verbände anbringen. Ein Erfolg durch diese Maßnahmen kann jedoch nich garantiert werden. - Nachsorgepflicht
Der Tierhalter verpflichtet sich Verbände nach 3 Tagen zu entfernen oder wenn erforderlich zu erneuern. Desweiteren verpflichtet er sich Entlastungshilfen (Klötze) nach 5 Wochen vom Tier zu entfernen. - Gewährleistung
Es wird nur für Schäden gehaftet die nachweislich durch fehlerhaft ausgeführte Arbeiten des Klauenpflegers entstanden sind. Tiere die schon vor der Klauenpflege an Klauenkrankheiten leiden, sind von einer Gewährleistung von vornherein ausgeschlossen. - Reklamationen
Reklamationen muss der Tierhalter (innerhalb 48 Stunden nach Feststellung) innerhalb 7 Tagen schriftlich und vorab telefonisch dem Klauenpfleger mit genauer Beschreibung des Grundes mitteilen. Die Beweispflicht obligt dem Tierhalter. Gemäß BGB ist der Klauenpfleger zur Nachbesserung berechtigt. Verzichtet der Tierhalter innerhalb der oben genannten Frist auf eine Nachbesserung durch den Klauenpfleger, so wird weder durch den Klauenpfleger noch durch seine Versicherung ein Schadenersatz erfolgen. In jedem Fall wird jedoch bei einer Nachbesserung die An/Abfahrt in Rechnung gestellt. - Preise
Alle bei der Terminvereinbarung genannten Preise sind wegen etwaiger Veränderungen unverbindlich.
Aktuelle Preise können Sie jederzeit unter www.klauenpflege-schoellhorn.de einsehen.
Die Preise setzen sich wie folgt zusammen:
- Klauenpflege
Berechnung nach Beinpaare - Behandlung
Klotz pro Stück
Verband pro Stück - Anfahrt
Pro km
Dabei wird unterschieden ob mit oder ohne Hänger.
- Klauenpflege
- Mindermengen
Bei Mindermengen von 1 - 40 Beinpaare werden grundsätzlich immer 40 Beinpaare berechnet. - Reinigung des Klauenpflegestandes
Zur Reinigung des Klauenpflegestandes ist am Tag der Klauenpflege ein funktionsfähiger Hochdruckreiniger bereitzuhalten. Die Reinigung des Klauenpflegestandes übernimmt der Tierhalter. Übernimmt der Klauenpfleger die Reinigung wird eine Gebühr von 40,- € / je angefangene Stunde fällig.
Ist eine gründliche Reinigung Vorort nicht möglich, wird eine Reinigungsgebühr von derzeit 80,- € fällig. - Beschädigungen am Klauenpflegestand und Zubehör
Für Beschädigungen am Klauenpflegestand und dessen Zubehör, die durch den Tierhalter seine Tiere oder dessen Helfer entstanden sind ist in jedem Falle der Tierhalter haftbar. - Absage von Terminen
- Durch den Tierhalter
Eine ersatzlose Absage des vereinbarten Termines ist bis 8 Tage vor Beginn mit keinen weiteren Kosten verbunden. Bei einer ersatzlosen Absage des vereinbarten Termines bis 7 Tage vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € fällig.
Die Bearbeitungsgebühr entfällt nur bei nachweisbarer schwerer Krankheit des Tierhalters und die damit verbundene Betriebsaufgabe, oder dessen plötzlichen Tod. - Durch den Klauenpfleger
Wird durch den Klauenpfleger ein Termin aus wichtigem Grund (z.b. Wetter, Defekte an der Technik oder Krankheit) kurtzfristig abgesagt, wird dem Tierhalter der voraussichtlich nächstmögliche Termin angeboten.
- Durch den Tierhalter
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Verhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist für beide Teile Memmingen im Allgäu. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. - Nachfolgende Aufträge
Für alle nachfolgenden Aufträge gelten diese Bedingungen.
Auch wenn der vorstehende Wortlaut nicht bei jedem einzelnen Auftrag besonders angeführt ist. - Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der genannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen die die mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zwecke soweit als möglich verwirklicht.
Stand September 2010